Schweiz: Nur Pfadi dürfen Waffen tragen

Ein Messer mit Sägezähnen gilt in der Schweiz als Waffe, wer damit erwischt wird, riskiert eine Anzeige. Ausnahme: der Pfadidolch. Er darf mitgeführt werden, aber nur im Zusammenhang mit den Pfadfindern. Es handelt sich hier um eine Ausnahmeregelung. Mit dem Dolch ausgerüstete Pfadfinder auf dem Weg zum wöchentlichen Treffen verstoßen also nicht gegen das Waffengesetz. Als Nachweis für den Einsatz des Dolches im Pfadfinderzusammenhang gilt das Tragen der Uniform, manche Pfadfinder legen auch einen inoffiziellen Pfadfinderausweis vor, auch das wird von der Polizei akzeptiert.

Quelle: scouting 04-07


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