Unterstützung Betroffener sexualisierter Gewalt

Schon vergangenen September sind die „Ringe deutscher Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände e.V.“ dem ergänzenden Hilfesystem im institutionellen Bereich beigetreten. Betroffene sexualisierter Gewalt im Bereich des Ringe deutscher Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände e.V. können noch bis zum 31.12.2019 einen Antrag auf Ergänzende Hilfeleistungen stellen.
Die Ringe deutscher Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände vertreten große Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände: Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), Pfadfinderinnenschaft Sankt Georg (PSG), Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) und den Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP). Grundlage der Ergänzenden Hilfeleistungen ist eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich (EHS). Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) wurde auf Basis der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmiss-brauch (RT KM) entwickelt. Es soll die Aufgabe haben, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung des Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Das Hilfesystem soll das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme nicht ersetzen, sondern ergänzen.


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