Prozess wg. Coronaverstoß gegen Ehrenamtler

Das dürfte einer der ersten Prozesse gegen ehrenamtliche Vereinsvorstände wegen des Verstoßes gegen Corona-Richtlinien sein. Vielleicht sogar der erste seiner Art, aber wohl nicht der letzte. In Coburg stehen gemäß unbestätigten Buschfunks zwei Vorstände eines Live Action Role Playing (kurz: LARP)-Vereines vor Gericht, nachdem es zu Fällen von Coronainfektionen in ihrer Gruppe gekommen war. Es besteht der Verdacht, dass der Verstoß gegen geltende Hygienerichtlinien zu den Infektionen führte.

LARP-Spieler tauchen inklusive passender Kostümierung in ein bestimmten Spielszenario ein, wobei Fantasy das beliebteste ist. Genaugenommen eine Art Geländespiel mit Kostümierung, wobei es aber durchaus auch körperlich zur Sache geht (Schwertkämpfe usw.).

Leider war online zu diesem Verfahren noch nichts zu finden, umso mehr schießen Gerüchte und Befürchtungen hoch, dass jede Infektion, die sich beispielsweise Pfadfinder bei der Gruppenstunde zuziehen könnten, zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen führen. Das ist nach persönlicher Einschätzung der Autorin (die beruflich Vereinsvorstände auch hinsichtlich Haftungsfragen schult) jedoch Unsinn. Durch Eintragung als Verein erhält dieser eine eigene Rechtspersönlichkeit. Genau deshalb gründet man schließlich Vereine. D.h. sobald Vorstände auf Vereinsbeschluss tätig werden, haftet dritten Gegenüber zunächst einmal immer nur der Verein. Erst wenn dieser zahlungsunfähig ist, kann in wenigen Ausnahmen auf das Privatvermögen von Vorständen zugegriffen werden. Die Ausnahmen sind genau definiert: 1. Steuern und Sozialabgaben. 2. Insolvenzverschleppung 3. Wissentlich oder grob fahrlässig ausgestellte Spendenbescheinigung 4. Missbrauch der juristischen Person. Dies scheint hier alles nicht vorzuliegen.

Selbstverständlich sollte kein Gruppenführer absichtlich oder grob fahrlässig gegen geltende Hygienerichtlinien verstoßen. Da Vorbedingung zur Wiederaufnahme von Gruppenstunden, Freizeiten u.ä. nach meiner Kenntnis überall ist, ein Hygienekonzept erarbeitetet zu haben und die Anwesenden zu erfassen, um spätere Nachverfolgung zu ermöglichen, sollte man auf der sicheren Seite sein, wenn man sich schlicht an diese Richtlinien hält und nicht grob fahrlässig oder absichtlich dagegen verstößt. Alles kein Grund zur Panik, sondern nur zum verantwortungsvollem Miteinander. Verantwortungsvoll mussten Gruppenleiter aber doch immer schon sein.

Weitere Details/Update des Artikels ist hier zu finden.

Foto: RalfHuels, Wikipedia Commons (das Bild zeigt _nicht_ die Angeklagten)


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Eine Antwort zu „Prozess wg. Coronaverstoß gegen Ehrenamtler“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert