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Wildes Zelten

Manche Gruppen tun es aus Überzeugung ausschließlich, andere vermeiden es gänzlich: Das „wilde“, d.h. unangemeldete Zelten in Kleingruppen insbesondere auf Wanderschaft. Einfach in der Natur zu übernachten, ist in Deutschland nicht durch ein „Jedermannsrecht“ zugesichert. Zelten ist allerdings, außer im Wald, in Naturschutz- oder ähnlichen Schutzgebieten, in keinem Bundesland explizit verboten. Voraussetzung zum legalen Übernachten ist zunächst, dass die geplante Schlafensstelle überhaupt betreten werden darf. Das ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern eine Angelegenheit der jeweiligen Landesnaturschutzgesetze. Dabei lässt sich ein gewisses Nord-Süd-Gefälle feststellen: So ist in Bayern, Baden-Württemberg, im Saarland und in Sachsen das Betreten der freien Landschaft jedermann gestattet, auf Privatgrund auch ohne Zustimmung des Grundeigentümers. Ausgenommen sind natürlich land- und forstwirtschaftlich und andersartig genutzte Flächen. In den nördlichen Bundesländern beschränkt sich die Betretungserlaubnis meist auf Pfade und Wege und ungenutzte Grundflächen, dort herrscht das so genannte Wegegebot. Diese einzelnen Gesetze der Bundesländer können von den kommunalen Verwaltungen durch Sonderregelungen eingeschränkt werden. Es reicht also nicht nur der Blick in die Ländergesetze, wer auf Nummer sicher gehen wollte, müsste sich theoretisch zusätzlich zu den Regelungen der jeweiligen Gemeinde erkunden. Beim Zelten auf Privatgrund stehen die Eigentumsrechte des Besitzers im Vordergrund.

Das Gesetz unterscheidet außerdem zwischen Zelten und Biwakieren (Übernachten ohne Zelt). Das Biwakieren im Wald ist nicht grundsätzlich untersagt – hier bewegt man sich je nach Bundesland bzw. Kommune in einer rechtlichen Grauzone. Auch im Elbsandsteingebirge ist das Zelten strengstens verboten, das „Boofen“ unter Felsvorsprüngen wird hingegen an ausgewiesenen Plätzen toleriert. NEU: Ab 2023 wird es zum Schutz bedrohter Tierarten und deren Nachwuchs in jedem Jahr verboten sein, während der Brut- und Setzzeit , vom 01.02. bis 15.06. im Nationalpark Sächsische Schweiz zu übernachten. In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet. Für den Naturpark rund um die Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern ist vom Wildzelten ganz besonders abzuraten, denn hier greifen die Parkranger äußerst konsequent , d.h. mit Bußgeld durch.

Die Praxis zeigt in den meisten anderen Gegenden jedoch oft, dass eine sich anständig verhaltene Gruppe, die den Schutz der Natur beachtet, keinen Müll hinterlässt, das Lager erst in der Dämmerung und nur für eine Nacht errichtet, früh aufsteht und alles wieder abbaut, bei ausgesuchter Höflichkeit meist auf kulante Förster stößt, sofern diese die Gruppe weit abseits des Weges überhaupt entdecken. Richtig Ärger provoziert man jedoch, wenn man, zumal bei Waldbrandstufe, mit offenem Feuer hantiert, sich direkt neben einen Hochsitz legt oder während der Jagdsaison in der Jagdzone die Wildtiere verscheucht (ganz zu schweigen davon, in welche Lebensgefahr man sich damit begibt, während der Nacht zwischen den Flinten von Jägern herumzutapern). Die Termine der Jagdsaison erfährt man im Internet unter www.schonzeiten.de oder detailliert – besonders im Herbst/Winter anzuraten – bei der jeweiligen Forstverwaltung. Die Förster sind übrigens Weisungsbefugt und im Extremfall sogar dazu berechtigt, sich Ausweise zeigen zu lassen oder Verhaftungen vorzunehmen.

Quelle: scouting 04-08

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Kommentare

2 Antworten zu „Wildes Zelten“

  1. Avatar von Ingo Stentzler

    Hallo zusammen,

    die Lösung für das wilde Zelten ist: Es zu erlauben!

    Daher suchen wir Gemeinden und Privatleute, die ihre Grundstücke im Wald oder auf der Wiese zur Verfügung stellen.
    Ziel ist es dem Trekkingbegeisterten naturnahe Zeltplätze anzubieten, die mehrtägiges Weitwandern ermöglichen.

    Wir listen den Naturzeltplatz hier gerne kostenlos auf:
    http://www.wildes-zelten.de

    Da ist das wilde Zelten völlig legal.

    Gut (Trekking-)Pfad,

    Ingo

    1. Avatar von carpe noctem
      carpe noctem

      „Betreiber von barfusswanderung.de und trekkinplatz.de“

      [ Ingo Stentzler ]

      https://www.tourenplaner-rheinland-pfalz.de/de/autor/ingo-stentzler/105870560/

      [ wildes-zelten.de ]

      „Seite wurde nicht gefunden“

      https://wildes-zelten.de/

      .
      .

      Naturzeltplätze in Deutschland

      [ outdoor-magazin.com ]

      https://www.outdoor-magazin.com/wandertipps/naturzeltplaetze-in-deutschland/

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