Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis im Ehrenamt

Die Pflicht zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für professionelle Mitarbeiter im pädagogischen Bereich ist bereits seit dem 01. Mai 2010 verpflichtend. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass Personen, bei denen bereits aktenkundig ist, dass sie sich an Kindern oder Jugendlichen sexuell vergangen haben, nicht einfach durch Arbeitgeberwechsel und somit unerkannt mit ihrem Tun fortfahren können. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BuKiSchG), das am 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ist die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses auch für ehrenamtlichen LeiterInnen und Leitern vorgeschrieben, sofern ein erhöhtes Gefährdungspotential gegeben ist. Die Jugendämter vor Ort erarbeiten mit den freien Trägern der Jugendarbeit Vereinbarungen, in denen geregelt wird, was solche „erhöhte Gefährdungspotentiale“ sein könnten. Es ist jedoch zu vermuten, dass sie auf unsere Pfadfinderarbeit zutreffen, weil wir viel in Kleingruppen arbeiten, Fahrten und Lager mit Übernachtung anbieten und viele unsere Leiter sehr selbständig arbeiten. Ob die Vereinbarung bei euch vor Ort bereits geschlossen wurde und was sie beinhaltet, kann bei den Jugendringen oder im Jugendamt erfragt werden.

Da auf die Stammesleiter bzw. -vorstände absehbar durch die Anforderung der Führungszeugnisse bei allen ehrenamtlichen Mitarbeitern eine sehr große Verantwortung zukommt, haben sich viele Bundesleitungen bereits intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und zum Teil auch schon Vorkehrungen getroffen, um diese zu entlasten und professionell unterstützen zu können. Erkundigt euch also einfach bei eurem Bundesamt. So bietet die DPSG an, für die Stammesleitungen die Einsicht in das Führungszeugnis über den Mitgliederservice vorzunehmen und zu dokumentieren.

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