Balduinstein

Missbrauch: Verfahren jetzt neu aufgerollt

Das Verfahren gegen den ehemaligen Ordensführer des Autonomen Wandervogels wurde/wird heute, am 04.11, sowie voraussichtlich am 07.11 und am 21.11 jeweils ab 9 Uhr im Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken fortgesetzt.

Die Neuverhandlung wurde notwendig, weil der Beschuldigte gegen seine Verurteilung erfolgreich Widerspruch beim Bundesgerichtshof eingelegt hatte. Der BGH stellte fest, dass bei einem Teil der Opfer ihr Alter zum Tatzeitpunkt nicht zweifelsfrei geklärt sei. Im Zweifel für den Angeklagen – diese Taten haben als verjährt zu gelten.

Drei neue Termine wurden notwendig, weil die entsprechenden Zeugenaussagen erneut getätigt werden müssen.  Der Kläger, dessen Fall nicht als „verjährt“ eingestuft wurde, hatte zuvor einem außergerichtlichem Vergleich nicht zugestimmt. Man möchte ihm gern anerkennend auf die Schulter klopfen und den Zeugen, die jetzt erneut aussagen müssen, Durchhaltevermögen wünschen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert