Bergwacht Bergrettung Sächsische Schweiz

Verarzten verboten?

Falls sich einer von euren Gruppenmitgliedern doch mit heißen Fett verbrannt haben sollte, ist es klar, daß die Stelle möglichst lange in kaltem Wasser gekühlt werden sollte. Vielleicht habt ihr sogar eine kühlende Salbe zur Hand und könntet auf die Idee kommen, diese zu verwenden. Aber wußtet ihr, daß es selbst Sanitätern ohne Rücksprache mit einem Arzt untersagt ist, Salben gleich welcher Art oder Medikamente (auch verschreibungsfreie) zu verabreichen? Die Gefahr von unerkannten Allergien lauert nach Ansicht des Gesetzgebers überall. Und das gilt auch auf Großfahrt und in der finnischen Pampa.

Gruppenführern ist deshalb zu empfehlen, sich vor der Fahrt von den Eltern schriftlich geben zu lassen, unter welchen Allergien ihr Kind leidet, welche Erkrankungen es häufiger hat, welche Medikamente das Kind dagegen nimmt und diese Medikamente sollte das Kind dann von den Eltern mitgegeben bekommen und selbständig einnehmen. Bei Verletzungen sind die Eltern grundsätzlich zu informieren. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Sorgeberechtigten und den Betreuungspersonen, die es dem Jugendleiter bei Bagatellverletzungen erlaubt, selbst zu handeln, ohne sofort einen Arzt aufzusuchen oder eine telefonische Rückfrage in Akutfall, wird nicht von allen Juristen als ausreichend erachtet.

Die Expertenempfehlung des Chefarztes der Bereitschaft des Bayerischen Roten Kreuzes lautet hierzu: „Um unser eingesetztes Personal nicht unnötig in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen, möchte ich von meiner Seite an alle appellieren, keine Medikamente auf Sanitätseinsätzen mitzuführen, es sei denn, ein verantwortlicher Arzt ist mit dabei, bzw. übernimmt die Verantwortung für diesen speziellen Einsatz.“ Einen Vorteil hat das ganze: Der Stamm spart sich die Kosten für den Medikamentenkasten und der Gruppenführer muß ihn nicht mehr schleppen.

Quelle: scouting 04-07

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Kommentare

Eine Antwort zu „Verarzten verboten?“

  1. Avatar von Edward von Roy
    Edward von Roy

    Transparenz. Mein Vorschlag: Jahr um Jahr den vollständigen, aktuell gehaltenen Inhalt der Reiseapotheke bzw. des Fahrten-Ersthilfe-Päckchens allen minderjährigen Vereinsangehörigen ebenso mitteilen wie den Erziehungsberechtigten. Ggf. unverzüglich, zusätzlich auch auf dem nächsten Elternabend einen Wechsel beispielsweise von Betaisodona auf Octenisept mitteilen.

    „Bei Schnittwunden schwemmt das Blut die Verschmutzungen häufig selbst hinaus. Zur anschließenden Wunddesinfektion von akuten Hautverletzungen wie Schürf-, Schnitt- und Risswunden werden hauptsächlich farblose Antiseptika eingesetzt wie Octenidin (Octenisept®, Bode Stellisan®) und Polyhexanid (Hansaplast® Wundspray). Diese Verbindungen decken ein breites Wirkspektrum gegen Bakterien, Viren und Pilze ab. Sie besitzen eine gute Haut- und Schleimhautverträglichkeit und brennen nicht auf der Wunde. Dagegen verlieren Präparate auf Povidon-Iod-Basis (z.B. Betaisodona®, Polyvidon®) zunehmend an Bedeutung, weil sie durch Blut und Eiter inaktiviert werden und somit nicht für blutende Wunden geeignet sind. Bei großflächiger Anwendung kann zudem die Iodresorption für Schilddrüsenpatienten problematisch sein.“

    deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2013/daz-50-2013/erste-hilfe-bei-kleinen-wunden

    „Eigentlich sollte man meinen, dass Pflaster und Binden kein Verfallsdatum haben. Da aber zwischen sauber und steril durchaus ein Unterschied besteht, lohnt der gelegentliche Blick in den Verbandskasten. (…) Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Ist das Verfallsdatum erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Denn die Lebensdauer einiger Produkte ist eingeschränkt. Beispielsweise sind Kompressen steril, dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen werden die Materialien unbrauchbar, die Klebefähigkeit lässt nach.“

    welt.de/motor/news/article139552508/Ratgeber-Verbandskasten-im-Auto.html

    Noch dazu: Auf einem Elternabend einen Fachmann – Arzt oder z. B. Rettungssanitäter – darüber reden lassen, was im Haushalt als Notfallapotheke bzw. Verbandskasten vorrätig gehalten werden sollte.

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