Falls sich einer von euren Gruppenmitgliedern doch mit heißen Fett verbrannt haben sollte, ist es klar, daß die Stelle möglichst lange in kaltem Wasser gekühlt werden sollte. Vielleicht habt ihr sogar eine kühlende Salbe zur Hand und könntet auf die Idee kommen, diese zu verwenden. Aber wußtet ihr, daß es selbst Sanitätern ohne Rücksprache mit einem Arzt untersagt ist, Salben gleich welcher Art oder Medikamente (auch verschreibungsfreie) zu verabreichen? Die Gefahr von unerkannten Allergien lauert nach Ansicht des Gesetzgebers überall. Und das gilt auch auf Großfahrt und in der finnischen Pampa.
Gruppenführern ist deshalb zu empfehlen, sich vor der Fahrt von den Eltern schriftlich geben zu lassen, unter welchen Allergien ihr Kind leidet, welche Erkrankungen es häufiger hat, welche Medikamente das Kind dagegen nimmt und diese Medikamente sollte das Kind dann von den Eltern mitgegeben bekommen und selbständig einnehmen. Bei Verletzungen sind die Eltern grundsätzlich zu informieren. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Sorgeberechtigten und den Betreuungspersonen, die es dem Jugendleiter bei Bagatellverletzungen erlaubt, selbst zu handeln, ohne sofort einen Arzt aufzusuchen oder eine telefonische Rückfrage in Akutfall, wird nicht von allen Juristen als ausreichend erachtet.
Die Expertenempfehlung des Chefarztes der Bereitschaft des Bayerischen Roten Kreuzes lautet hierzu: „Um unser eingesetztes Personal nicht unnötig in rechtliche Schwierigkeiten zu bringen, möchte ich von meiner Seite an alle appellieren, keine Medikamente auf Sanitätseinsätzen mitzuführen, es sei denn, ein verantwortlicher Arzt ist mit dabei, bzw. übernimmt die Verantwortung für diesen speziellen Einsatz.“ Einen Vorteil hat das ganze: Der Stamm spart sich die Kosten für den Medikamentenkasten und der Gruppenführer muß ihn nicht mehr schleppen.
Quelle: scouting 04-07
Schreibe einen Kommentar