Urteil im Staufener Missbrauchsprozess
Der wegen hundertfachem sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagte frühere Pfadfinderleiter und Mitarbeiter der evangelischen Kirche in Staufen muss für acht Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherheitsverwahrung, zudem muss er Entschädigungszahlungen an die betroffenen Jungen bezahlen. Das Freiburger Landgericht folgte damit in weiten Teilen dem Antrag der Ankläger. Es sah es als erwiesen an, dass der 42-jährige seine Stellung bei den Pfadfindern genutzt hatte, sich zwei der betroffenen Jungen anzunähern, einen weiteren sprach er auf einem Campingplatz an und beim vierten hatte er das Vertrauensverhältnis zur Mutter ausgenutzt. Da ein Gutachten ergeben hatte, dass er sexuell ausschließlich auf vorpubertäre Jungen fixiert ist, sah das Gericht zudem eine große Gefahr für die Allgemeinheit und entschied sich für die anschließende Sicherheitsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Klärung der aktuellen Fälle war bekannt geworden, dass der jetzt Verurteilte bereits 2007 wegen sexuellem Missbrauchs angeklagt, jedoch freigesprochen worden war, woraufhin er sowohl seine frühere Tätigkeit in der Pfadfindergruppe wie auch der Kirchengemeinde wieder hatte aufnehmen können. Der betroffenen Kirchengemeinde waren deshalb Vorwürfe gemacht worden, denn wenn sie den damaligen Freispruch genau in Augenschein genommen hätte, hätte sie zum Ergebnis kommen können, dass seine Unschuld keineswegs erwiesen worden war, sondern er nur wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Der betroffene Bund erklärte, dass der Angeklagte bereits seit mehreren Jahren nicht mehr Mitglied bei ihnen gewesen sei, er solidarisch an der Seite der Betroffenen stehe und sich weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetze, dass ihr Bund ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sei. Menschen, die sexuelle Übergriffe begehen, egal in welcher Form, hätten in ihrem Bund keinen Platz.
Quelle: baden.fm 19.02.2020 (u.a.)