Urteil im Berliner Gerichtsprozess

Der 31-jährige Vorsitzende von zwei Berliner Pfadfindervereinen, der wegen der Unterschlagung von 67.000 Euro in 540 Einzeltaten und dem illegalen Besitz von Pyrotechnik und einem Gewehr angeklagt war, wurde auf ein Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah 43 Fälle und einen Umfang von 8545 Euro sowie den Besitz des alten verosteten Gewehres als erwiesen an.

Zu den juristischen Schwierigkeiten bei solchen Auseinandersetzungen siehe hier.

SYMBOLbild: Bundeslager eines nicht-betroffenen Bundes (nämlich der EPSG).
Quelle: B.Z.  25.07.2017

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