Über 70 Jahren nutzte die Gruppe „Berkeley Sea Scouts“ im Rahmen ihrer Arbeit eine städtische Anlegestelle für Boote. Dann untersagte die Stadt Berkeley den Pfadfindern die Benutzung. Ihre Begründung: Da die Boy Scouts schwulen und atheistischen Jugendlichen die Aufnahme in die Gruppe verweigern, verstoßen sie gegen die 1997 eingeführte Regelung der Stadt, daß Leistungen der Stadt nur noch an Gruppen gehen, die niemanden diskriminieren.Daraufhin klagte die Gruppe der Sea Scouts und ging bis zum obersten Gerichtshof des Bundesstaates. Dieser hatte im vergangenen März die Entscheidung der Stadt bestätigt.
Wir stimmen mit der Stadt Berkeley und dem Berufungsgericht überein, daß eine Behörde grundsätzlich vom Empfänger von Fördermitteln verlangen kann, daß er schriftlich und unmißverständlich zusichert, daß er nach den allgemeinen Antidiskriminierungsrichtlinien handelt.“, so Richterin Kathryn Mickle Werdegar vom obersten Gerichtshof Kaliforniens.
Sie bekräftigte damit die vorausgegangene Entscheidung und lehnte die erneute Zulassung der Klage ab.
Quelle: scouting 04-06
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