Im Dortmunder Missbrauchsfall hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten, der als Leiter einer Pfadfindergruppe zwei damals elfjährige Jungen mehrfach sexuell missbraucht hatte, eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft kritisierte insbesondere die Verharmlosung seiner Taten durch den Angeklagten, der in seinem umfassenden Geständnis von „einvernehmlicher Beziehungen“ und „Abenteuer“ sprach.
Quelle: WAZ 26.02.2014
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