Jugendbewegte unter den Tätern

Heute vor 5 Jahren: Der Ende Mai veröffentlichte Kommentar zum Aufarbeitungsbericht des Grünen-Vorgängers „Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz“ (AL) zu den pädophilen Strömungen innerhalb der Partei in Berlin hat eine große Medienresonanz hervorgerufen. Zwischen den siebziger und neunziger Jahren fand die pädosexuelle Forderung zur Aufhebung der Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern über den Bereich Schwule und die Arbeitsgruppe „Jung und Alt“ Eingang in politische Forderungen. Dabei kommt der Bericht zum Ergebnis, dass der Bereich Schwule von Pädosexuellen dominiert gewesen sei und der Arbeitskreis „Jung und Alt“ eine nur schlecht getarnte reine Pädophilengruppe. Unter den Personen, welche die Anliegen der Pädosexuellen aktiv vertraten, befanden sich auch Jugendbewegte. An der Stelle, wo der Bericht der Grünen endet, forschten wir nach und trafen auf Bünde, deren pädosexuelle Tradition gut gepflegt wurde, aber auch auf völlig ahnungslose Bundesvorstände, welche die ihnen bislang unbekannte Vergangenheit ihres Bundesehrenrichters ehrlich entsetzt. Der Gründer des Arbeitskreises „Jung und Alt“ war Fred Karst. Geboren um 1929 und verstorben im Jahr 1999 war er bereits 1980 zu fünf Jahren Gefängnis wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilt, als er aus dem Knast heraus im März 1983 Parteimitglied bei der AL wurde. Unmittelbar im Jahr nach seiner Entlassung baute er ab 1986 mit Gleichgesinnten einen „Nachbarschaftskeller für Schlüsselkinder“ in der Falckensteinstraße auf. Dort wurden Kinder von ihm und anderen Personen mehrfach sexuell missbraucht. Fred Karst wurde daraufhin erneut verurteilt und inhaftiert bis 1989. Im September 1992 rief er dann innerhalb der AL den Arbeitskreis „Jung und Alt“ ins Leben. Ob in dessen Umfeld weitere Missbrauchstaten erfolgten, konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Selbst blieb er jedoch seinen Überzeugungen treu: Im Februar 1992 wurde er erneut wegen sexuellem Missbrauch eines achtjährigen Jungen verurteilt. Diesmal lautete das Urteil zwei Jahre auf Bewährung. Zu diesem Zeitpunkt war...