Das Urteil im Dortmunder Missbrauchsverfahren ist gesprochen. Der ehemalige Gruppenleiter der Pfadfinder, der zwischen 1999 und 2001 zwei Kinder aus seiner Gruppe mehrfach missbrauchte, wurde zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das sind immerhin drei Monate mehr, als andere für Steuerhinterziehung erhalten, aber neun Monate weniger, als die Staatsanwaltschaft für den Ex-Pfadfinder gefordert hatte. Quelle: Focus...
Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Haft...
Im Dortmunder Missbrauchsfall hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten, der als Leiter einer Pfadfindergruppe zwei damals elfjährige Jungen mehrfach sexuell missbraucht hatte, eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft kritisierte insbesondere die Verharmlosung seiner Taten durch den Angeklagten, der in seinem umfassenden Geständnis von „einvernehmlicher Beziehungen“ und „Abenteuer“ sprach. Quelle: WAZ...