Pflücken verboten?

Vielleicht habt ihr euch das auch schon gefragt: Ist es eigentlich erlaubt, der freien Natur Pflanzen oder Pilze zu entnehmen? Zunächst einmal darf nichts von Privatgrundstücken entnommen werden (Streuobstwiesen!). Viele Pflanzen stehen unter besonderem Schutz, z.B. die meisten Farne, sämtliche wild wachsenden Orchideen, Krokusse, Tulpen und Narzissen. Auch viele Pilze sind geschützt. Und weil Frühjahrsblüher eine besonders wichtige Nahrungsgrundlage für die ersten Insekten bilden, darf so genanntes Schmuckreisig in fast allen Bundesländern nicht entnommen werden. Das gilt besonders für „Pflanzen, die Kätzchen tragen“ (Hessisches Naturschutzgesetz), neben Weiden also auch für Erlen oder Hasel. Geschützte Pflanzen dürfen nicht gesammelt werden. Zudem dürfen in Schutzgebieten grundsätzlich keine Pflanzen oder Pilze entnommen werden.

Bei den übrigen Pflanzen ist das Sammeln nur für den Eigenbedarf und nur in geringen Mengen erlaubt. Dabei darf die Pflanze nicht dauerhaft geschädigt werden. Für Blumensträuße gilt als Richtmaß, daß nicht mehr als ein Handstrauß entnommen werden darf. Das benötigte Holz für die Weidenpfeifchen würdet ihr also holen, wenn die Pflanze nicht blüht und dann möglichst von einen Privatgrundstück, wo der Besitzer euch seine Erlaubnis dazu erteilt hat.

Quelle: scouting 01-07

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Kommentare

Eine Antwort zu „Pflücken verboten?“

  1. Avatar von Joe
    Joe

    Hm, etwas unausführlich, oder? Ist irgendwie nichts halbes und nichts ganzes und kommt quasi ohne Erklärungen aus. Ein Blick ins Gesetzbuch würde einem wohl die gleiche Erkenntnis bieten, schade…

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