SC 4 11 GGG Messergesetz

Messergesetz

Ist es eigentlich Minderjährigen in Deutschland erlaubt, ein Fahrtenmesser zu tragen und zu benutzen? Hierbei kommt es zunächst auf die Art des Messers an. Handelt es sich um ein Exemplar, welches offensichtlich in erster Linie dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen? Dann handelt es sich um eine Waffe, welche nur Personen ab dem 18. Lebensjahr besitzen dürfen. Dies dürfte z.B. auf die früher beliebten Kampfmesser der amerikanischen Kriegsmarine zutreffen. Manche Messer gelten sogar als so gefährlich, dass ihr Besitz gänzlich verboten ist: Butterflys; Springmesser, Faustmesser und Fallmesser sind grundsätzlich verboten.

Fahrtenmesser mit einseitig geschliffener feststehender Klinge gehören hingegen zu den „Gebrauchsmessern“, jedoch ist das Führen von allen feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm seit 2008 in der Öffentlichkeit verboten (Ausnahmen siehe unten), ebensolches gilt für „einhändig arretierbare Messer“.

Einschränkungen zum Erwerb von kleineren Gebrauchsmessern für Minderjährige gibt es nicht, sofern sie sich preislich im Taschengeldbereich bewegen. Gruppenführer und Eltern sollten trotzdem darauf achten, dass das Messer dem Alter, der Geschicklichkeit und dem Vernunftgrad des jeweiligen Besitzers angemessen ist. Viele Gruppen belegen ihre Wölflinge grundsätzlich mit einer Einschränkung bezüglich des Messerbesitzes. Achtung: In anderen Ländern, auch schon innerhalb von Europa, gelten strengere Gesetze! Das offene Tragen von Messern ist z.B. in Belgien, Italien und England verboten.

Nach Abs. 2 Nr. 3 dieses Gesetzes gibt es jedoch Ausnahmen für jene, die das Messer für einen allgemein anerkannten Zweck mit sich führen. Dies gilt für Pfadfinder, da das Tragen des Messers Tradition hat und es ein notwendiges Werkzeug auf Fahrt und Lager ist. Jedoch sollte das Tragen der Fahrtenmesser über 12cm Länge nur in deutlich erkennbarer Pfadfinderkluft erfolgen, nur während die Gruppe auf Fahrt / im Lager ist und natürlich sollten alle Pfadfinder im sicheren Umgang mit Messern geschult sein. Wer gefährliche Messer ohne berechtigtes Interesse in der Öffentlichkeit mit sich führt, kann nun mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Um Diskussionen vorzubeugen, sollten Fahrtenmesser im geschlossenen Rucksack transportiert werden.

Quelle: scouting 02-08

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