Lagerbauten vom TÜV abnehmen lassen?

Herbstzeit ist Lagerzeit. Auch dieses Jahr werden wieder zahlreiche Gruppen ihren Lagerplatz zumindest mit der Minimalausstattung an Lagerbauten, einem Fahnenmast oder einem Lagertor versehen. Kaum eine Gruppe lässt diese Bauten durch den TÜV abnehmen. Ist dies denn notwendig? Die Antwort ist ganz einfach: Der Gruppenführer wird im Schadensfall in jedem Fall eine Verantwortung tragen. Je größer die potentielle Gefahr, die vom Lagerbau ausgeht, desto eher spielt das Thema Sicherheit eine Rolle. Das Risiko steigt in der Regel, je größer / höher das Bauwerk ist, je mehr Personen (insbesondere Kinder) anwesend sind, je mehr Schaden durch einen Einsturz oder Sturz vom Bauwerk verursacht werden kann. Ein 5 m hoher, begehbarer Turm auf einem Bundeslager oder eine Jurtenkathedrale für mehrere hundert Personen stellen also ein größeres Risiko dar, als ein selbsterrichtetes WC /Waldklosett für wenige Teilnehmer. Ein größerer Lagerbau kann verantwortungsbewusst nur dann gebaut werden, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind: Intensive Vorbereitungen und Planungen (wo liegen Probleme, wie kann die Sicherheit optimiert werden); die Beteiligten beherrschen die benötigten Techniken; das verwendete Material (Seile und Stangen) ist in Ordnung und belastbar; Absperrung der Baustelle; Vorsicht beim Bauen (niemand hält sich unter freien Lasten auf); regelmäßige Kontrolle der Lagerbauten nach Errichtung hinsichtlich ihrer Sicherheit; kontrollierte Nutzung unter Aufsicht. Bei entsprechender Größe der Bauwerkes kommt man um eine TÜV-Abnahme kaum herum. Der Name TÜV ist die Abkürzung für Technischer Überwachungsverein. Es ist eine Sammelbezeichnung für eingetragene Vereine, die technische Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. Wer seine Lagerbauten vom TÜV abnehmen lässt, muss sich um die Sicherheit oder die Haftung im Schadensfall keine Sorgen mehr machen. Manchmal wird zudem auch vom Vermieter des Grundstücks eine TÜV-Abnahme oder vorherige Prüfung der Statik für größere Zeltkonstruktionen oder Bauten gefordert. Für die Bundeslager des BdP wurden z.B. für alle teilnehmenden Gruppen folgende Sicherheitsauflagen gemacht (zudem mussten alle Bauten vor ihrer Errichtung von einem sachkundigem Sicherheitsteam genehmigt werden): Fahnenmasten sind ausreichend tief einzugraben und/oder zusätzlich mit Abspannseilen und Holz- oder Metallpflöcken zu sichern; auch lange Stangen in Zeltkonstruktionen sind in geeigneter Weise gegen Umstürzen und Wegrutschen zu sichern; Lagerbauten sind ausreichend durch diagonale Streben und Aussteifungen nach dem Prinzip des „stabilen Dreiecks“ zu sichern; begehbare Flächen auf Lagerbauten (z.B. auf Lagertoren und Türmen) sind rings umlaufend mit einer stabilen Brüstung zu versehen; alle für den Bau verwendeten Materialien (besonders Seile) müssen in einem guten Zustand und ausreichend dimensioniert sein; im Fallradius aller Lagerbauten (insbesondere Fahnenmasten) dürfen keine anderen Lagerbauten und/oder Zelte stehen; alle Werkzeuge, die auf dem Lager eingesetzt werden, müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden; Äxte und Beile müssen scharf, rostfrei und durch Keile gesichert sein; Kettensägen dürfen nur von fachkundigen Personen (Kettensägenführerschein) mit vollständiger Schutzausrüstung (Helm mit Visier und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel, Handschuhe, langärmlige Oberbekleidung) eingesetzt werden; Personen, die auf Lagerbauten ab einer Absturzhöhe ≥2m arbeiten, haben sich mit einer vom TÜV zugelassenen Absturzsicherung bzw. einem zugelassenen Klettergurt gegen Absturz zu sichern.

Wer sich also rechtzeitig mit dem Thema Sicherheit befasst und die Risiken realistisch einschätzen kann, wird beurteilen können, welche Bauten problemlos möglich sind, bei welchen spezielle Sicherheitsvorkehrungen notwendig werden und ab welcher Größe bzw. Nutzung sicherheitshalber der TÜV eingeschaltet werden sollte (sofern keine entsprechende qualifizierte Fachkraft in den eigenen Reihen vorhanden ist).

Quelle: scouting 02-09


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