Für die Pfadfinder allerorten Alltagsgeschäft, so kann doch der Auslandsaufenthalt mit Minderjährigen einige unverhoffte Überrraschungen bereit halten. Damit die Reise nicht schon an der Grenze ein unverhofftes Ende findet, sollten einige Dinge beachtet werden. Auch wenn Pfadfindergruppen stets anhand ihrer Kluft als solche und zusammengehörig erkennbar sein sollten, befreit es sie nicht von den bürokratischen Gegebenheiten (=Gesetzen) anderer Länder.
Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen. Ryanair untersagt z.B. die Buchung bei unter 16-jährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen. Jugendliche ab 16 Jahren können zwar auch ohne Aufsicht Urlaub machen, scheitern aber schon bei der Buchung der Reise, da sie gemäß §110 BGB nur Geschäfte im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten (Taschengeld) abschließen dürfen und ein Auslandsflug diesen Rahmen oft überschreitet. So muss die Reise von einem Erziehungsberechtigten abgeschlossen oder genehmigt werden, d.h. zumindest eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden. Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten Jugendliche zudem auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern dabei haben, die darin den Urlaub ausdrücklich erlauben. Eine elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat. (Gruppenführer!) Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisevollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften, die im Rahmen einer Urlaubsreise üblicherweise getätigt werden wie zum Beispiel die Übernachtung auf Campingplätzen, Restaurantbesuche und Einkäufe.
Neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern sollten in der Vollmacht das Ziel der Reise, Reisedauer (bzw. der Zeitraum für den die Vollmacht gelten soll) sowie die Telefonnummer der Eltern, unter der sie erreichbar sein müssen (!) vermerkt sein. Die Reisevollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Eltern mitgeführt werden. Denn nur so ist es einem Polizisten oder Zollbeamten im Ausland möglich, die Echtheit der Unterschriften auf der Vollmacht zu prüfen. Die Reisevollmacht sollte zusätzlich in der Landessprache des Gastlandes verfasst sein. In einigen Ländern genügt auch eine englische Übersetzung. Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen auch beide unterschreiben! In einigen Ländern (wie Brasilien) muss die Reisevollmacht zusätzlich vorab z.B. durch die jeweilige Auslandsvertretung beglaubigt werden. Auch verlangen einige Länder eigene Formulare für die Einreise von Minderjährigen. Diese können direkt von der Webseite der Botschaft des Reiselandes herunter geladen werden. Über die Auflagen zur Einreise von Minderjährigen kann man sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de (Länderinformationen) und der Botschaft des jeweiligen Reiselandes informieren. So heißt es zu Frankreich: Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Eine deutsche und englische Vorlage für eine Reisevollmacht ins Ausland kann man zudem auf der Seite https://www.forium.de/redaktion/jugendreisen-sicher-im-urlaub-ohne-eltern/1/ herunterladen. Am besten solltet ihr die Anmeldevordrucke vor entsprechenden Fahrten direkt so gestalten, dass sie den Auflagen genüge tun und diese Dokumente jederzeit mit euch führen. Gerät man im Ausland in eine Polizeikontrolle und kämpft dann zusätzlich auch noch mit Verständigungsschwierigkeiten (die Weigerung französischer Polizisten, Englisch zu verstehen, gehört wohl mit dazu) ist zumindest Ungemach vorprogrammiert.
Quelle: scouting 03-11
Bildnachweis: DPB Hag Rheintöchter Bonn
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