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Feuerverbot gilt nicht für Pfadfinder

Die Schweizer Gemeinde Hettlingen hat eine neue Polizeiverordnung verabschiedet, nach der das Feuer machen auf öffentlichem Grund grundsätzlich einer Genehmigung bedarf. Gedacht hatte man dabei wohl an zum Grillen zweckentfremdete Schulhöfe, wie eine Diskussion im Nachgang klarstellte. Denn die Pfadfinder sollen weiterhin ungefragt im Wald Feuer machen dürfen, wurde klargestellt. Feuer im Wald machen? Da merkt der deutsche Pfadfinder sofort auf, denn hierzulande ist Feuer im Wald per se verboten; zu groß scheint das Risiko eines Waldbrandes. Andere Länder, andere Sitten: In der Schweiß gibt es kein landesweites Verbot, jedoch können die einzelnen Kantone und Gemeinden Einschränkungen erlassen, beispielsweise für Naturschutzgebiete. Im Gegenzug stellen aber viele auch eigens dafür vorgesehene Feuerstellen zur Verfügung. Nur bei akuter witterungsbedingter Waldbrandgefahr ist das Feuermachen selbstverständlich untersagt. So ist zum Beispiel im Kanton Aargau Feuermachen grundsätzlich überall erlaubt, ähnliches gilt in den Kantonen Zürich und Bern – nur zu groß und qualmend sollte es nicht werden. Graubünden hat eine Einschränkung hinsichtlich der Südtäler, wo die Wadbrandgefahr zu groß ist. Die Kantone Glarus und Wallis hingegen erlauben Feuermachen nur an offiziellen Grillplätzen und das Kanton Tessin nur bei schlechtem Wetter, außer oberhalb von 600 Metern. Und wie waren nochmal die Regelungen in Deutschland? Dazu gibt es hier einen Beitrag.

Foto: Feuer beim Wiesenfest des Weinbacher Wandervogels
Quelle: Landbote 26.09.2017

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