Auf dem ÜT Allenspach: Bundesfahne aus Jurte gestohlen
Almi hat es ja auf der Scouting-Homepage geschrieben: „…zudem gilt in gemeinsamen Lagern in aller Regel der Lagerfrieden, hier ist der Diebstahl also gänzlich untersagt.“ So war es denn ja auch, es galt ein Lagerfrieden, deshalb haben auch viele andere Bünde ihre Fahnen und Wimpel während des gesamten Lagers sichtbar ausgehängt bzw. wehen lassen. Klar, denn es gab ja keine Türschilder, deshalb sind auf solchen Lagern meist die Fahnen auf oder an den Zelten ein Hinweis, wer wo zu finden ist.
Unsere Bundesfahne war an einem Wimpelspeer aufgezogen, der an der Jurte festgebunden war, mit dem zusammen sie entwendet wurde. Sie lag oder stand also nicht ‚einfach nur herum‘, wenngleich auch das kein Grund gewesen wäre sie mitzunehmen. Es gab zudem einen von den Teilnehmern gestellten lagerinternen Wachdienst, der ab hereinbrechender Dunkelheit auf dem gesamten Gelände unterwegs sein sollte.Es war also in keinster Weise damit zu rechnen, daß so etwas passiert. Dieser Aussage haben sich auch mehrere ältere Erwachsene aus der Gegend angeschlossen, die sowohl Allenspach 1977 und z.T. auch 2017 mitorganisiert haben und somit die Lageridee, als auch die angrenzenden Ortschaften und viele Anwohner gut kennen. Daß der Diebstahl von ortsansässigen Jugendlichen begangen worden ist, wird von ihnen kategorisch ausgeschlossen.
Es ist also davon auszugehen, daß die Fahne von anderen Lagerteilnehmern oder bündischen Kurzbesuchern gestohlen wurde. Da es keine Nachricht oder Forderungen oder ein ‚Bekennerschreiben‘ gibt, gehen wir von einem ’normalen‘ Diebstahl, also einer gewöhnlichen Straftat aus. Einen Moment abzupassen, wenn gerade niemand in der Jurte ist und dann etwas mitzunehmen ist nicht nur menschlich gemein, unpfadfinderisch und völlig unehrenhaft, ein solches Verhalten ist zudem auch gegen die Idee solcher gemeinsamer Großtreffen gerichtet! Solche größeren, überbündischen Lager dienen doch dazu einander kennenzulernen, miteinander ins Gespräch zu kommen, ggf. Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu stärken. Durch solcherart Trivalverhalten tritt man (neben den strafrechtlich Aspekten) jedoch gerade diese wesentliche Lageridee mit Füßen.

Eine gewisse Hoffnung setzten wir jedoch auch dahin, daß es möglicherweise eine unüberlegte Spontanhandlung war und den Einen oder Anderen inzwischen das schlechte Gewissen plagt oder sich doch noch ein gewisses Ehrgefühl regt. Was soll man nun auch damit tun, als ‚Trophäe‘ herumzeigen geht ja hinsichtlich der Umstände gewiß nicht. Vielleicht bekommen wir sie ja anonym zurückgeschickt. Dann würden wir die Angelegenheit natürlich auch, wie man sagt, ‚zu den Akten legen‘. Eines ist jedoch klar, mit der Zeit, auch wenn womöglich noch Monate oder Jahre ins Land gehen, kommt alles ans Licht.
Andreas
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