Ermittlung gegen Gruppenleiter

Feuerwehr und Rettungsdienste mussten am 20. Juli zum Brocken (höchster Berg im Harz) ausrücken, um einer Pfadfindergruppe aus Kiel beizustehen. Bei dortigen Tageshöchsttemperaturen von über 28 Grad im Schatten (und das auf der Zielhöhe von 1142m!) war es trotz schattigem Weges dazu gekommen, dass insgesamt 14 Teilnehmer nach dem Aufstieg zum Brocken Anzeichen von Wassermangel und Hitzschlag zeigten und die Gruppe den Notruf alarmierte. Insgesamt fünf der Pfadfinder mussten am frühen Abend in Krankenhäuser gebracht werden, da umliegende überfüllt waren z.T. sogar ins weit entfernte Braunschweig. Ein Jugendlicher konnte glücklicherweise am Folgetag, die weiteren vier Kinder am Freitag wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die übrigen Pfadfinder der Gruppe waren am Mittwoch zunächst zwecks Abkühlung in ein Feuerwehrgerätehaus gebracht worden und von dort aus weiter in eine Jugendherberge. Wie Volksstimme berichtete, nahm die Staatsanwaltschaft anschließend Ermittlungen gegen den 20-jährigen Gruppenleiter wegen des Verdachts der fahrlässiger Körperverletzung auf.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde zudem festgestellt, dass die Gruppe die Nacht zuvor „verbotenerweise“ in einer Schutzhütte im Nationalpark Harz verbracht hatte. (Wobei das mit dem „verboten“ nach meiner Ansicht womöglich diskutabel ist, denn wenn sie kein Zelt errichtet haben, haben sie ja genaugenommen weder gezeltet (das ist verboten), noch gecampt, sondern nur biwakiert. Ein generelles Übernachtungsverbot konnte ich den betreffenden Gesetzen aber nicht finden. Tatsache ist aber, dass der Pressesprecher des Nationalparks konsequent von einem bestehenden Verbot spricht). Pikanterweise waren Vertreter der gleichen Pfadfindergruppe bereits vor ein bis zwei Jahren von einem Ranger darauf hingewiesen worden, dass das Übernachten im Nationalpark verboten sei. Diesmal begegnete ihnen, als sie sich in der fraglichen Schutzhütte aufhielten, wieder ein Ranger, der sie erneut (und vor ihrer Übernachtung) auf das Verbot hinwiesen haben soll.

Man muss kein Pfadfinder sein, um zu wissen, dass es ungesund ist, seinen Kopf oder Nacken(!) im Sommer ungeschützter Sonneneinstrahlung auszusetzen, denn die Folge kann ein Sonnenstich sein, der sich mit starken Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Nackensteifigkeit und einem geröteten, heissen Kopf einhergeht. Schwere Verläufe können zum Tod führen. Ein Hitzschlag, der noch gefährlicher ist, droht hingegen, wenn die Wärmeregulation des Körpers durch Hitze (besonders Temperaturen ab 28 Grad), oft in Kombination mit körperlicher Anstrengung und/oder zu wenig Flüssigkeitsaufnahme, versagt. Er äußert sich durch gerötete, trockene und heisse Haut, besonders im Gesicht, und einen erhöhten, meist schwachen Puls sowie Bewusstseinstrübungen, Erbrechen, Krämpfen und Kopfschmerzen. Der Kreislauf kann zusammenbrechen, das Gehirn und andere Organe können bleibende Schäden davontragen. Dem Hitzschlag geht oft eine Hitzeerschöpfung voraus, deren Anzeichen Kopfschmerzen, Erschöpfungsgefühl, Schwindel und Übelkeit sind.  Besonders anfällig für einen Hitzschlag sind u.a. Kinder, da diese weniger Schwitzen und deshalb hohe Temperaturen schlechter ausgleichen können.

Quellen: RTL 21.07.2022; MDR 22.07.2022; Bild stammt aus dem Archiv und zeigt weder den Brocken, noch die betroffene Gruppe.


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Kommentare

3 Antworten zu „Ermittlung gegen Gruppenleiter“

  1. Avatar von Werner Sandler
    Werner Sandler

    Es mag sein das der Gruppenleiter die Lage unterschätzt hat, Unerfahrenheit oder Fehleinschätzung, dann so ein Fass aufzumachen aber wegen Überforderung Drogendealer nicht verurteilen. Das sagt viel über das Unvermögen mancher Gesetzeshüter aus.
    Wer Pfadfindern das biwakieren in einem Naturschutzgebiet verbietet sollte sich überlegen wer in kommenden Generationen die Natur weiter liebt und beschützt.
    rammes

    1. Avatar von Hans-Peter Hartge
      Hans-Peter Hartge

      Was ist denn das für ein geistiger Dünnschiss? Erstens mal ist es völlig unangebracht, hier sowas loszulassen wie „Die armen Pfadis werden verurteilt, Drogendealer aber nicht.“ Erstens mal verurteilt eine Ermittlungsbehörde nicht, sondern das tun Gerichte. Zweitens sind Pfadfinder wie alle Menschen gehalten, sich an bestehende Gesetze zu halten. Dafür gibt es die Gesetze zum Schutz der Natur usw. Und das Fas aufzumachen, wenn durch fahrlässiges Verhalten des Leiters Leben und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet werden, ist nicht mehr als rechtens. Und ob Pfadfinder immer die einzigen sind, die die Natur lieben und schützen, wage ich doch zu bezweifeln. Dazu habe ich in mehr als 40 Jahren aktiver Pfadfinderei schon zuviele seltsame Dinge erlebt.
      Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Gruppe ist nur konsequent.

  2. Avatar von sapere aude
    sapere aude

    Thermoregulation

    Beim Menschen liegt die Schwitzgrenze knapp oberhalb von 30 °C. Steigt die Umgebungstemperatur weiter, so kann der Organismus dies so lange ertragen, wie die Maßnahmen gegen Überhitzung ausreichen. Ab einer bestimmten Temperatur ist dies nicht mehr möglich und die Überhitzungsgrenze ist erreicht. Sie ist von der Luftfeuchtigkeit abhängig und wird für den Menschen durch den Hitzeindex quantitativ beschrieben. Bei 30 % relativer Luftfeuchtigkeit kann ein Mensch 50 °C über Stunden ertragen. Steigt die Luftfeuchtigkeit auf 70 %, liegt die erträgliche Höchsttemperatur nur noch bei 40 °C. (Wikipedia Thermoregulation)

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