Erlaubte Messer – Verbotene Messer (2007)

[ACHTUNG: Dieser Artikel bezieht sich auf die Gesetzeslage in 2007. In 2008 erfolgte jedoch eine Überarbeitung des Messerrechtes. s.u.]
Ist es eigentlich Minderjährigen in Deutschland erlaubt, ein Fahrtenmesser zu tragen und zu benutzen? Hierbei kommt es zunächst auf die Art des Messers an. Handelt es sich um ein Exemplar, welches offensichtlich in erster Linie dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen? Dann handelt es sich um eine Waffe, welche nur Personen ab dem 18. Lebensjahr besitzen dürfen. Dies dürfte z.B. auf die früher beliebten Kampfmesser der amerikanischen Kriegsmarine zutreffen.

Manche Messer gelten sogar als so gefährlich, dass ihr Besitz gänzlich verboten ist: Butterflys; Springmesser, Faustmesser und Fallmesser sind grundsätzlich verboten.

Fahrtenmesser mit einseitig geschliffener feststehender Klinge gehören hingegen zu den „Gebrauchsmessern“. Sie sind weder verboten, noch genehmigungspflichtig. Einschränkungen zum Erwerb von Gebrauchsmessern für Minderjährige gibt es nicht. Gruppenführer sollten trotzdem darauf achten, dass das Messer dem Alter, der Geschicklichkeit und dem Vernunftgrad des jeweiligen Besitzers angemessen ist. Viele Gruppen belegen ihre Wölflinge grundsätzlich mit einer Einschränkung bezüglich des Messerbesitzes. Achtung: In anderen Ländern, auch schon innerhalb von Europa, gelten strengere Gesetze! Das offene Tragen von Messern ist z.B. in Belgien, Italien und England verboten.

Quelle: scouting 02-07
ACHTUNG: Zu diesem Beitrag gibt es eine Fortsetzung zum veränderten Messerrecht 2008.


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