Doch kein Pfiff aus dem Knast?
Der vor bereits einem Jahr zu 2 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung wegen Missbrauchs Schutzbefohlener verurteilte Ordensführer aus dem Autonomen Wandervogel hat Widerspruch gegen sein Urteil eingelegt. Nach einem für ihn erfolgreichen Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof, der die Verjährung einiger Vorfälle festgestellt hat, muss sein Fall erneut verhandelt werden. Gestern war Prozessauftakt. Die weitere Verhandlung wurde auf den 4. November vertagt, da eines der Opfer in Erwägung zieht, sich mit einer Schmerzensgeldzahlung abfinden zu lassen. Das Gerichtsverfahren vor einem Jahr hatte eine ganze Lawine an Ermittlungsverfahren im personellen Umkreis der Balduinstein losgetreten, die ihrerseis noch nicht abgeschlossen sind. Zeugenaussagen ließen die Burg als Ort eines potentiellen „Pädo-Netzwerkes“ offenbar werden. Spekulativ ist, wie sich die vom BGH festgestellte Verjährung einiger Vorfälle und der eventuelle Rückzug eines der Opfer aus dem Verfahren auf das neue Urteil und das Strafmaß für Markus M. auswirken wird. Wohl eher zu seinen Gunsten.
Quelle: BILD 19.08.2014
Nun ja. Ich wurde als Pimpf 1988 und 1989 zu Sylvester auf der Burg missbraucht. Nicht von meinem Stammes- oder Bundesführer, sondern von einem „Zögling“ eines geschassten Nerothers auf der Burg. Ich habe einerseits dies durch die sexuelle Neugier von Teenagern versucht zu verarbeiten, dies ist aber zu kurz gefasst. Ich erinnere mich an komische Bilder von uns in knappen Hosen im Heim, nächtliche Gespräche der Älteren übern „den Paragrafen“ und schwülstige Ganymed-Bilder bei einem Alt-Nerother auf der Balduinstein. Und Jugend-Pornos auf der Kellerwand eines Alt-Jungenschafters in Hamburg. Nun sehe ich einige Herren immer noch am „Steuer“ der Jungenschaft und die Balduinstein immer noch aktiv. Kein gutes Gefühl…