Das 2008 nach einer Messerstecherei mit Todesfolge in Dänemark verschärfte Messergesetz (bei Übertretung erfolgte eine Mindeststrafe von sieben Tagen

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Gefängnis) wurde wieder gelockert. Es hatte zu grotesken Urteilen, wie jenem an einem Tankwart, der berufsbedingt Messer in seinem Auto bei sich hatte, geführt. Erst im Höchstgericht wurde die an ihm verhängte Gefängnisstrafe in eine Geldbuße umgewandelt, da das Gesetz sich eigentlich nicht gegen „anerkennungswürdige Zwecke“ richte, wie Pfadfinder, Jäger, Angler, Handwerker … Das Tragen von einhändig zu öffnenden Messern und von solchen mit über 7 cm Klingenlänge war in der Öffentlichkeit und im eigenen Fahrzeug untersagt. Wie die Lockerung nun de facto aussehen wird, konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden. Eine Übersicht zu den europäischen Regelungen zum Tragen von Messern bietet die Seite https://www.asv-petriheil.de/messer.htm
Quelle: Scouting 04-11
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