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Alkohol an Minderjährige

Vielleicht schmunzelt der ein oder andere bei dem Rezept für Gummibärchentschai und denkt sich: „das können wir doch viel besser“? Wie haltet ihr es in eurer Gruppe mit „Original“-Tschai und mit Alkohol generell? Viele Pfadfindergruppen halten sich – was vieles einfacher macht – an ein selbstauferlegtes Totalverbot. Andere können sich einen Singeabend ohne alkoholhaltigen Tschai nicht vorstellen. Dabei weisen sie oft darauf hin, daß der meiste Alkohol beim erhitzen über 60 Grad ja eh verdampfe und der vernünftige Umgang mit Alkohol auch gelernt werden müsse. Doch nach § 9 des Jugendschutzgesetzes ist der Konsum von branntweinhaltigen Getränken jeder Art für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten!

Dabei ist egal, wie hoch der Alkoholgehalt insgesamt ist. Es ist also egal, wie viel Umdrehungen euer Gebräu hat – kein Ausschank an unter 18 jährige, sofern Rum o.ä. enthalten ist! Etwas zum Hintergrund:  Das Konsumverhalten wird stark geprägt durch die Einstellung des Freundeskreises, des sozialen Umfelds (Jugendgruppen, Sportvereine u.ä.) und der Eltern. Auch das Alter, in dem Kinder und Jugendliche beginnen, Alkohol zu trinken, spielt eine Rolle. Je jünger sie sind, desto größer ist die Gefahr von Mißbrauch und Abhängigkeit. Das liegt einerseits daran, daß die Pubertät ganz allgemein eine schwierige Zeit ist. Zum anderen sind Jugendliche auch organisch anfälliger. Die Reifung des Gehirns, dem Organ, das durch Alkohol am stärksten gefährdet wird, dauert etwa bis zum 17. Lebensjahr.

Ihr tut den euch Anvertrauten also keinen Gefallen, wenn ihr sie zum Alkoholkonsum heranführt. Vorbeugen ist durchaus – auch in euren Reihen! – möglich und sinnvoll. (Baden-Powell übrigens schrieb dazu, dass Alkohol mitnichten nötig sei, um ein starker und gesunder Mensch zu werden.)

Quelle: scouting 03-07

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