Urteil im Prozess gegen HDJ-Funktionäre

Vor vier Jahren hatten sie im Rahmen ihres „Pimpfenlagers“ in Mecklenburg-Vorpommern Masken gebastelt und mit Hakenkreuzen „verziert“, jetzt standen sie wegen Volksverhetzung vor Gericht. Die drei Angehörigen der mittlerweile verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) hatten Kinder mit Pfadfinder-Romantik und Zeltlagern angelockt. Der Hauptbeklagte hatte im Rahmen seiner NPD-Mitgliedschaft zudem einen Vortrag über „Rassenkunde“ gehalten, Das Urteil: 17 Monate auf Bewährung gegen den Hauptbeklagten, zwölf Monate auf Bewährung für einen weiteren Beklagten und 1800 Euro Strafe für eine ebenfalls beteiligte Frau.

Quelle: scouting 02-10


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