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    Wildes Zelten

    Manche Gruppen tun es aus Überzeugung ausschließlich, andere vermeiden es gänzlich: Das „wilde“, d.h. unangemeldete Zelten in Kleingruppen insbesondere auf Wanderschaft. Einfach in der Natur zu übernachten, ist in Deutschland nicht durch ein „Jedermannsrecht“ zugesichert. Zelten ist allerdings, außer im Wald, in Naturschutz- oder ähnlichen Schutzgebieten, in keinem Bundesland explizit verboten.