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Musikalische Beiträge bei YouTube

In einem wegweisenden Urteil beim Prozess der Gema gegen YouTube hat das Landgericht Hamburg vor einigen Jahren gegen das Videoportal entschieden. In einer beeindruckenden „Wutrede“ meldete sich dann auch der „Elements of Crime“-Sänger Sven Regener als betroffener Künstler zu Wort.

Die Thematik ist aufmerksamen Lesern nicht neu, wir hatten sie in den Printausgaben 4/2011 und 1/2012 bereits angeschnitten. Im konkreten Fall hatte YouTube trotz entsprechenden Hinweises durch die GEMA (welche die Urheberrechte der ihr angeschlossenen Künstler vertritt) strittige Musiktitel nicht vom Netz genommen. YouTube begründete dies damit, die Inhalte ja nicht selbst hochgeladen zu haben. Das Gericht jedoch befand, dass die Google-Tochterfirma YouTube eine sogenannte Störer-Haftung habe, also für das Verhalten ihrer Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könne. YouTube müsse künftig darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Fall von Beschwerden verantwortlich, befand das Landgericht weiter.

Die „Kostenlos-Mentalität“ ist ein Zeichen von Gedankenlosigkeit. Künstler erschaffen Inhalte, welche dann durch die Gema für diese geschützt werden und ihnen ihre wirtschaftliche Grundlage sichern. Nimmt man den Künstlern ihre Einkommensquelle, so bricht ihre wirtschaftliche Grundlage zusammen. Dies ist ein Grund, warum kleinere Plattenfirmen Insolvenz anmelden, junge Künstler ihre Laufbahn frühzeitig beenden: Menschen wie du und ich, die milliardenfach „kostenlose“ Musik im Internet konsumieren, herunterladen, weiterverbreiten oder selbst hochladen. Das gerade durch klare Worte zum Nachdenken anregende Interview von Sven Regener ist –pikanterweise- selbstverständlich bei YouTube abrufbar.

Verantwortungsbewusste Pfadfinder, welche das Portal für das Hochladen von Filmen oder Musikbeiträgen nutzen, sollten vor Veröffentlichung die verwendete Musik / die verwendeten Texte urheberrechtlich prüfen und auch das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten bzw. dargestellten Personen beachten.

Ein grundsätzliches Umdenken, nämlich den Wert einer Ware angemessen zu entlohnen, für Dinge, die einem wichtig sind, auch zu finanzieller Unterstützung bereit zu sein, täte dringend Not.

Quelle: scouting 04-12

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Kommentare

2 Antworten zu „Musikalische Beiträge bei YouTube“

  1. Avatar von odin20
    odin20

    Jeder der angemessen recherchiert hätte, wüsste: die Piraten wollen das Urheberrecht nicht abschaffen sondern grundlegend reformieren. Ansonsten stimme ich zu: Urheberrechte beachten und gegebenfalls einfachurheber fragen bevor man was veröffentlicht

    1. Avatar von Gieseler
      Gieseler

      Odin20, du hast gans volkommen Recht.

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