Leserbriefe scouting 02-12

Praxis Paragraphenreiterei für Pfadfinder
Zu scouting 04-11, Seite 41 und scouting 01-12, Seite 6
Liebe Almi,
ich freue mich über die elegante Korrektur des Artikels über das Urheberrecht. Nun ist so ziemlich alles richtig. Was bleibt, ist nun natürlich die Angst des Liederbuchmachers, der sich zum ersten Mal mit dem für ihn komplizierten Urheberrecht befasst, dass er etwas falsch machen könnte und dann womöglich strafrechtlicher Verfolgung unterliegt.
Er wird vielleicht ganz den Mut verlieren und nichts mehr tun, und das wäre auch schade.
Der rechtskundige Praktiker weiß natürlich, dass auch hier die Bäume nicht in den Himmel wachsen und kein Staatsanwalt wegen falscher Rechtsnotiz oder fehlendem Rechteerwerb bei einem kleinen bündischen Lied zum Strafknüppel greifen wird. Aber in jedem Fall ist es gut, wenn das Bewusstsein von Recht und Unrecht auch im Bereich des geistigen Eigentums geschärft wird. Und man wird dem Liederbuchmacher in spe sagen können, dass er sich ja auch etwas helfen lassen könnte.
Nur ein Wort ist in dem Artikel in scouting 01-12 daneben geraten: das Wort ,,Zwangslizenz“. Du beschreibst da einen Vorgang, wo ein Beauftragter (hier die GEMA) etwas tut, wozu er vom Inhaber eines Urheberrechtes beauftragt und berechtigt worden ist, nämlich an Stelle des Urhebers eine Lizenz zu erteilen.
Das hat mit Zwang nichts zu tun, sondern ist einfaches Vertragsrecht. Dagegen gibt es den Begriffder Zwangslizenz durchaus im UrhG, nämlich im § 42 a (früher § 61). Der übt tatsächlich einen Zwang aus. Wenn nämlich irgendeinem Tonträgerhersteller das Nutzungsrecht zur gewerblichen Herstellung eines Werkes eingeräumt worden ist, muss es auch jedem anderen Hersteller eingeräumt werden (mit gewissen Beschränkungen).
Wohlgemerkt: Nutzungsrecht an einem Werk, nicht an der Interpretation durch einen Interpreten. Diese Zwangslizenz wurde eingeführt, um eine Monopolisierung der Nutzung eines Werkes durch einen Tonträgerhersteller zu vermeiden. Aber das ist in Deinem Text nur eine Marginalie.
Viel ärgerlicher ist, dass Verleger sich gem Rechte zuschreiben (anmaßen), die sie gar
nicht besitzen. Das Lied ,,Wilde Gesellen“ ist ein schönes Beispiel dafür, auch bei den Liedern von Werner Helwig ist das zu beobachten. Gottfried Wolters war ein großer Künstler darin, durch Veränderungen von drei, vier Noten sich ein mehr als zweifelhaftes Urheberrecht zuzuschreiben. Aber das ist ein anderes Feld.
Herzlich Helm

Kommentar von Almi ,Aufruf zur Fahrt anlässlich des 100. Jahrestages“
Zu scouting 01-12, Seite 6
Lieber Pauli,
auf Hinweis von Raphael Ferres bitte ich Dich, deinen scouting-Lesern mitzuteilen, dass ich meinen persönlichen Leserbrief als Mitglied der Kulturinitiative und des WVDB Langen nicht im Namen oder Auftrag dieser beiden Organisationen geschrieben habe.
Herzlich grüßt dich
Gerhard

Buchrezension Medienbrett
Zu scouting 01-12, Seite 46
Liebe scouting-Macherlnnen,
vielen Dank für die freundliche Rezension des Heftes 4 ,,Unser Fahren wird kein Ende
haben…“ unserer Schriftenreihe im neuen Heft von scouting Nr. 01/2012.
Mit jungenschaftlichen Grüßen
Zeko ( Eckard Holler)

Hallo liebe Pfadfinderfreunde
Anlässlich des neuen Heftes des Handwerkerhofes, das ihr wohl noch nicht habt:
meine Gilde ,,Burgund“ ist hier mit verantwortlich. – Ich bedanke mich für die Zusendung von scouting! Großartig (…)
Für heute Herzliche Grüße
von Peter/Sabu

Quelle: scouting 02-12


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Eine Antwort zu „Leserbriefe scouting 02-12“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert